1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Tankstelle BAIER, Ihn:J.Leidig und deren Kunden.

1.2 Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Preise und Zahlungsbedingungen


2.1 Die angegebenen Preise enthalten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende deutsche Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen von außerhalb der EU wird die landesübliche gesetzliche Mehrwertsteuer durch die zuständige Zollbehörde  festegesetzt und gesondert berechnet.

2.2 Alle Preise gelten wie angegeben ab 74235 Erlenbach. Die Kosten für Versand und Verpackung hängen von Größe und Gewicht der gesamten bestellten Ware ab.

2.3 Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Rechnung per Vorkasse oder mit Absprache in bar bei Abholung zu zahlen..

2.4 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

2.5 Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht gegen Ansprüche des Verkäufers nur zu, wenn die Gegenansprüche des Käufers unbestritten sind, ein rechtskräftiger Titel über diese vorliegt oder ein Anerkenntnis hierüber vom Verkäufer abgegeben wurde.

2.6 Der Käufer kann gegen den Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.


3. Lieferung und Abnahme

3.1 Die angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Eingang Ihrer Bestellung bei uns. Der Beginn der Lieferzeit setzt jedoch die Abklärung aller technischer Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, insbesondere den Eingang einer vereinbarten Anzahlung voraus.

3.2 Der Kunde kann frühestens 4 Wochen nach Überschreiten eines Liefertermins den Verkäufer auffordern, zu liefern und  eine Frist von 7 Tagen setzen, nach der er die Leistung ablehnt. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

3.3 Sofern wir uns in Verzug mit der Lieferung befinden, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verpflichtung zum Schadensersatz ist jedoch nach Ziffer … 7 beschränkt.

3.4 Bei entsprechender Vereinbarung wird die Ware an den Kunden versendet.

3.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware an den Kunden, bei Unternehmern beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder eine sonstige geeignete Person über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Die Gefahr geht auch über, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme gerät.

3.6 Ist der Kunde im Verzug mit der Annahme, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Der Schaden beträgt in der Regel 20 % des Kaufpreises. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Schadens möglich.


4. Eigentumsvorbehalt


4.1 Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten, insbesondere Versandkosten, Eigentum des Verkäufers.

Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die Ware bis zum Ausgleich aller offenen Forderung aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Besteht für die Forderungen eine angemessene Sicherung, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet.

4.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

4.3 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er uns bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden sicherungshalber ab.

4.4 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware oder wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Sache.

4.5 Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät behalten wir uns vor, die Forderung selbst einzuziehen.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten durchzuführen. Bei Verletzung einer dieser Pflichten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

4.7 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstandenen Ausfall.

5. Gewährleistung

5.1 Der Verkäufer vertreibt vorwiegend Waren aus chinesischer Fertigung. Diese Fahrzeuge sind voll funktionsfähig, weisen aber im Vergleich zu europäischen und japanischen Fabrikaten eine insgesamt niedrigere Qualität hinsichtlich Verarbeitung und Haltbarkeit sowie größere Fertigungstoleranzen auf. Insbesondere sind bei diesen Waren eine höhere Rostanfälligkeit, ein häufigeres Auftreten kleinerer Kratzer, ein nicht so hoher Rundlauf der Reifen sowie ein teilweises Lösen von Farbe gegeben.   Bei derartigen Beeinträchtigungen handelt es sich nicht um Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechts.

Gegenüber Unternehmern, die die Fahrzeuge zur Vermietung erwerben, gilt zusätzlich folgendes: Verschleißerscheinungen, die auf einem unsachgemäßen Gebrauch der Fahrzeuge durch deren Kunden entstehen, stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.

5.2 Offensichtliche Mängel der Ware sind von Unternehmen innerhalb von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Unternehmer sind überdies verpflichtet, verdeckte Mängel innerhalb von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

5.3 Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neuware 2 Jahre, bei Gebrauchtware 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt jedoch nicht, wenn uns grobes Verschulden zurechenbar ist oder Körper- und Gesundheitsschäden eingetreten sind. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

5.4 Wir verkaufen unsere Fahrzeuge wahlweise fertig moniert oder als Bausätze, bei denen das Fahrzeug erst aus den Einzelteilen zusammen montiert werden muss. Die als Bausatz gelieferten Fahrzeuge sind vom Käufer zur Aufrechterhaltung der vollständigen Gewährleistungsansprüche in einer Fachwerkstatt montieren zu lassen. Der Käufer hat sich von der beauftragten Fachwerkstatt eine schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Montage ausstellen zu lassen und diese dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt zur Verfügung zu stellen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, sind die Gewährleistungsansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag unter Ausschluss der Minderung beschränkt.

 5.5 Beim Verkauf von gebrauchten Waren haftet der Verkäufer gegenüber Unternehmern nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware. Gegenüber Verbrauchern ist zu beachten, dass bei Gebrauchtfahrzeugen gewöhnliche Abnutzungs- und Alterungserscheinungen keinen Mangel der Ware darstellen.

5.6 Gegenüber Unternehmern leisten wir bei Mängeln von Neuware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Käufer die weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

5.7 Die Pflicht zur Nacherfüllung besteht nur am Ort des Sitzes des Verkäufers. Wird ein Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, so hat der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, das Fahrzeug an seinen Betriebssitz zu verbringen und dort die Nacherfüllung durchzuführen.

5.8 Verlangt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6 der AGB.

5.9 Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Haftungsausschluss:

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