1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Tankstelle BAIER, Ihn:J.Leidig und deren
Kunden.
1.2 Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne
dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem
Zweck abschließen, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige
Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die angegebenen Preise enthalten jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltende deutsche Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen von
außerhalb der EU wird die landesübliche gesetzliche Mehrwertsteuer durch die
zuständige Zollbehörde festegesetzt und gesondert berechnet.
2.2 Alle Preise gelten wie angegeben ab 74235 Erlenbach. Die Kosten für Versand
und Verpackung hängen von Größe und Gewicht der gesamten bestellten Ware ab.
2.3 Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Rechnung per Vorkasse oder mit
Absprache in bar bei Abholung zu zahlen..
2.4 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug,
so hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor,
einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei
Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen.
2.5 Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht gegen Ansprüche des Verkäufers nur
zu, wenn die Gegenansprüche des Käufers unbestritten sind, ein rechtskräftiger
Titel über diese vorliegt oder ein Anerkenntnis hierüber vom Verkäufer
abgegeben wurde.
2.6 Der Käufer kann gegen den Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
3. Lieferung und Abnahme
3.1 Die angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Eingang Ihrer Bestellung bei
uns. Der Beginn der Lieferzeit setzt jedoch die Abklärung aller technischer
Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller
Verpflichtungen des Kunden, insbesondere den Eingang einer vereinbarten
Anzahlung voraus.
3.2 Der Kunde kann frühestens 4 Wochen nach Überschreiten eines Liefertermins den
Verkäufer auffordern, zu liefern und eine Frist von 7 Tagen setzen, nach
der er die Leistung ablehnt. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt der
Verkäufer in Verzug.
3.3 Sofern wir uns in Verzug mit der Lieferung befinden, haften wir nach den
gesetzlichen Vorschriften. Die Verpflichtung zum Schadensersatz ist jedoch nach
Ziffer … 7 beschränkt.
3.4 Bei entsprechender Vereinbarung wird die Ware an den Kunden versendet.
3.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware an den Kunden, bei
Unternehmern beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den
Spediteur oder eine sonstige geeignete Person über. Auf Wunsch des Kunden
schließen wir eine Transportversicherung ab. Die Kosten hierfür trägt der
Kunde. Die Gefahr geht auch über, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme
gerät.
3.6 Ist der Kunde im Verzug mit der Annahme, so sind wir berechtigt, den
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen,
ersetzt zu verlangen. Der Schaden beträgt in der Regel 20 % des Kaufpreises.
Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren, dem Verkäufer der Nachweis eines
höheren Schadens möglich.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten, insbesondere
Versandkosten, Eigentum des Verkäufers.
Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die Ware bis zum Ausgleich aller offenen
Forderung aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Besteht für die
Forderungen eine angemessene Sicherung, so ist der Verkäufer auf Verlangen des
Kunden zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet.
4.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur
Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur unter der Bedingung
gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den
Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser
seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
4.3 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er uns bereits jetzt
seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden sicherungshalber
ab.
4.4 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen
und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware oder wird die Ware
mit anderen Gegenständen vermischt, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Sache.
4.5 Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Sobald
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät behalten wir uns vor, die Forderung selbst einzuziehen.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des
Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und
Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten durchzuführen. Bei
Verletzung einer dieser Pflichten sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
4.7 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde uns
für den entstandenen Ausfall.
5. Gewährleistung
5.1 Der Verkäufer vertreibt vorwiegend Waren aus chinesischer Fertigung. Diese
Fahrzeuge sind voll funktionsfähig, weisen aber im Vergleich zu europäischen
und japanischen Fabrikaten eine insgesamt niedrigere Qualität hinsichtlich
Verarbeitung und Haltbarkeit sowie größere Fertigungstoleranzen auf.
Insbesondere sind bei diesen Waren eine höhere Rostanfälligkeit, ein häufigeres
Auftreten kleinerer Kratzer, ein nicht so hoher Rundlauf der Reifen sowie ein
teilweises Lösen von Farbe gegeben. Bei derartigen
Beeinträchtigungen handelt es sich nicht um Mängel im Sinne des
Gewährleistungsrechts.
Gegenüber Unternehmern, die die Fahrzeuge zur Vermietung erwerben, gilt
zusätzlich folgendes: Verschleißerscheinungen, die auf einem unsachgemäßen
Gebrauch der Fahrzeuge durch deren Kunden entstehen, stellen keinen Mangel im
Sinne des Gewährleistungsrechts dar.
5.2 Offensichtliche Mängel der Ware sind von Unternehmen innerhalb von einer
Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Unternehmer sind überdies
verpflichtet, verdeckte Mängel innerhalb von einer Woche ab Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Anzeige. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen.
5.3 Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neuware 2 Jahre, bei
Gebrauchtware 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Die einjährige
Gewährleistungsfrist gilt jedoch nicht, wenn uns grobes Verschulden zurechenbar
ist oder Körper- und Gesundheitsschäden eingetreten sind. Für Unternehmer
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Unsere
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
5.4 Wir verkaufen unsere Fahrzeuge wahlweise fertig moniert oder als Bausätze,
bei denen das Fahrzeug erst aus den Einzelteilen zusammen montiert werden muss.
Die als Bausatz gelieferten Fahrzeuge sind vom Käufer zur Aufrechterhaltung der
vollständigen Gewährleistungsansprüche in einer Fachwerkstatt montieren zu
lassen. Der Käufer hat sich von der beauftragten Fachwerkstatt eine
schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Montage ausstellen zu lassen
und diese dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, sind die
Gewährleistungsansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag unter Ausschluss der
Minderung beschränkt.
5.5 Beim Verkauf von gebrauchten Waren haftet der Verkäufer gegenüber
Unternehmern nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei ausdrücklicher
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware. Gegenüber
Verbrauchern ist zu beachten, dass bei Gebrauchtfahrzeugen gewöhnliche
Abnutzungs- und Alterungserscheinungen keinen Mangel der Ware darstellen.
5.6 Gegenüber Unternehmern leisten wir bei Mängeln von Neuware zunächst nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung stehen dem Käufer die weitergehenden gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu.
5.7 Die Pflicht zur Nacherfüllung besteht nur am Ort des Sitzes des Verkäufers.
Wird ein Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, so hat der Käufer
dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, das Fahrzeug an seinen Betriebssitz
zu verbringen und dort die Nacherfüllung durchzuführen.
5.8 Verlangt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen
gemäß Ziffer 6 der AGB.
5.9 Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Haftungsausschluss:
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